Pflegelexikon
A
Allgemeine Wartezeit
siehe Wartezeit, allgemein
Ambulanten Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
Am ersten Tag Ihres Krankenhausaufenthaltes findet die Aufnahmeuntersuchung statt. Vor der Entlassung wird der behandelnde Arzt Sie über Ihre aktuelle gesundheitliche Situation unterrichten und Empfehlungen zur weiteren Therapie geben. Bei vielen Tarifen ist diese Leistung mitversichert.
Ambulante Operationen
Bei einer ambulanten Operation wird der Eingriff in der Klinik durchgeführt, ohne dass Sie stationär aufgenommen werden. Der Vorteil: Sie werden nach einer Ruhephase am selben Tag wieder entlassen.
Ambulanten vor- und nachstationären Behandlung
Viele Eingriffe erfordern eine Vor- und Nachbehandlung. Diese kann sich über mehrere Tage erstrecken. Bei diesem Tarifmerkmal werden auch diese Kosten von Ihrer Versicherung übernommen.
Anschlussheilbehandlung
siehe Kur und Anschlussbehandlung
Arten der Beitragskalkulation
siehe Beitragskalkulation
Ausland - Rücktransport
siehe Rücktransport aus dem Ausland
Auslands-Versicherungsschutz
siehe Geltungsbereich des Versicherungsschutzes
B
Begleitperson für Kinder (Rooming-in)
Falls eines Ihrer Kinder im Krankenhaus behandelt wird, können Sie es bei dieser Wahlleistung selbst betreuen und sind stets in dessen Nähe.
Die Kosten für dieses sogenannte Rooming-in trägt Ihre Krankenhauszusatzversicherung.
Belegarztbehandlung
Als Alternative zur Chefarztbehandlung können Sie eine Behandlung oder Operation auch durch einen Belegarzt oder Spezialisten vornehmen lassen. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe des vereinbarten Gebührensatzes oder auch in unbegrenzter Höhe, genaueres ist in den Tarifleistungen enthalten.
Beitragskalkulation
Tarife ohne Altersrückstellung: Jüngere Kunden profitieren von besonders niedrigen Beiträgen. Mit höherem Alter steigen die Beiträge, da das Kostenrisiko für den Versicherer steigt. Tarife mit Altersrückstellung: Die Beiträge sind von Anfang an höher kalkuliert, es gibt aber dafür keinerlei Beitragserhöhungen im Alter.
C
Chefarztbehandlung
Bei einer Krankenhauszusatzversicherung haben Sie Anspruch auf eine Behandlung durch den Chefarzt. Die durch das höhere Honorar entstehenden Mehrkosten werden entsprechend der Leistungshöhe übernommen.
Chipkarte
siehe Versichertenkarte (Chipkarte)
D
Direktabrechnung mit der Krankenkasse
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung geht in der Regel bei der Krankenhauszusatzversicherung der Versicherte in Vorleistung. Nach Abschluss der Behandlung und erfolgter Rechnungslegung findet die Kostenerstattung durch den Versicherer statt. Bei besonders kostenintensive Behandlungen oder Operationen rechnen die meisten Versicherer jedoch auch direkt mit den Krankenkassen ab.
E
Ein- bzw. Zweibett-Zimmer
Gesetzlich Versicherte werden in der Regel in Mehrbett-Zimmern untergebracht. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung steht Ihnen je nach Tarif ein komfortables Ein- oder Zweibett-Zimmer zur Verfügung. Die Mehrkosten werden vollständig übernommen.
Erlass der Wartezeit
siehe Wartezeit, Verkürzung und Erlass der bei Attestvorlage
G
Gemischten Heilanstalt
In gemischten Heilanstalten werden neben dem stationären Regelbetrieb auch Leistungen eines Sanatoriums angeboten. Die meisten Tarife übernehmen diese Kosten nicht oder nur eingeschränkt. Die Wahl dieser Leistung bedarf des Abschlusses eines speziellen Tarifs.
Geltungsbereich des Versicherungsschutzes
Bei Reisen ins Ausland besteht der volle Versicherungsschutz nur bis zu einer bestimmten, im Versicherungsvertrag vereinbarten, Dauer pro Kalenderjahr und Geltungsland. Bei einem Aufenthalt in Ländern der EU gewähren die meisten Versicherungen uneingeschränkten Versicherungsschutz. Es werden die Kosten für vergleichbare Leistungen in Deutschland übernommen. Das gilt jedoch nur für Notfall-Operationen, nicht für geplante Eingriffe.
gesonderte Wartezeit
siehe Wartezeit für Psychotherapie und Entbindungen (gesondert)
Gesundheitsprüfung
Speziell bei Tarifen ohne Wartezeit sehen die meisten Versicherer eine Gesundheitsprüfung vor. Diese erfolgt in Form einer Selbstauskunft über bestimmte Erkrankungen in Gegenwart und Vergangenheit. Ein ärztliches Attest wird in der Regel nicht verlangt. Falsche Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
H
Heilfürsorgeberechtigte geeignet
Es gibt Krankenhauszusatzversicherungen dir auch für die Berufsgruppen der Heilfürsorge sich als Zusatzversicherung eignen.
K
Kur und Anschlussheilbehandlung
Ist diese Leistung im Vertrag vorgesehen, werden die Kosten für eine Anschlussheilbehandlung oder Reha übernommen. Manche Tarife zahlen ein Kurtagegeld oder übernehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen.
Krankentagegeld
siehe Zuzahlung je Krankenhaustag
Krankenrücktransport aus dem Ausland
Hier werden alle Mehrkosten für den Krankenrücktransport aus dem Ausland übernommen. Nur wenige Tarife erstatten diese Transportkosten.
Krankentransport
Hier werden alle Mehrkosten für den Krankentransport übernommen, auch wenn sich das von Ihnen ausgewählte Krankenhaus weit von Ihrem Wohnort entfernt befindet. Viele Tarife erstatten auch die Transportkosten bei einem Wechsel des Krankenhauses bis zu einem bestimmten Betrag.
M
Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für das nächstgelegene und für den Eingriff geeignete Krankenhaus. Als Privatpatient wählen Sie Ihr Krankenhaus selbst aus. Damit ist sichergestellt, dass Sie von Spezialisten behandelt werden und die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten.
Mehrkosten für den Krankentransport
siehe Krankentransport
Meldefrist
siehe Verzicht auf 10 Tage Meldefrist
Mindestvertragslaufzeit
Das ist die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrages. Erst danach ist eine Kündigung unter Einhaltung bestimmter Fristen möglich.
N
Nachmeldung von Wechsel der Krankenkasse
Sollten Sie Ihre Krankenkasse wechseln, bleibt der Versicherungsschutz der Zusatzversicherung weiterhin bestehen. Bei manchen Versicherern muss ein Wechsel der Krankenkasse gemeldet werden.
O
Ordentliche Kündigungsrecht
siehe Verzicht der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht
P
Privatklinik-Behandlung
Diese Tarifoption gibt Ihnen die Möglichkeit, sich in einer reinen Privatklinik behandeln zu lassen. Je nach Tarif werden die Kosten teilweise oder in voller Höhe übernommen.
Psychotherapie
Manche Krankenhauszusatzversicherungen schließen die Kostenübernahme der Heilbehandlung bei bestimmten psychischen Erkrankungen aus. Da diese im Ansteigen begriffen sind und niemand davor gefeit ist, sollte der Vertrag auch die Erstattungskosten einer Psychotherapie enthalten.
R
Rooming-in
siehe Begleitperson für Kinder
Rücktransport aus dem Ausland
Bei Einschluss dieser Tarifoption werden die Kosten für einen Rücktransport aus dem Ausland übernommen, soweit dieser medizinisch notwendig ist. Manche Versicherer gewähren diese Leistung auch, wenn der Krankenhausaufenthalt im Ausland voraussichtlich eine bestimmte Dauer übersteigt.
T
Tagegeld bei Verzicht auf eine Chefarztbehandlung
Falls Sie die Behandlung durch den Chefarzt für nicht unbedingt notwendig erachten, wird Ihnen als Ausgleich ein sogenanntes Tagegeld gezahlt.
Tagegeld bei Verzicht auf Ein-/Zweibettzimmer
Entsprechend Ihrem gewählten Tarif sind Sie im komfortablen Ein- oder Zweibett-Zimmer untergebracht. Mit dem Verzicht auf diese Unterbringungsart lässt sich Geld sparen. Die Versicherung zahlt Ihnen dann eine Ausgleichszahlung in Form eines Tagegeldes.
U
Umzug ins Ausland
Eine dauerhafte Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland führt in der Regel zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Damit erlischt auch der Versicherungsschutz aus der Krankenhauszusatzversicherung.
V
Verkürzung der Wartezeit
siehe Wartezeit, Verkürzung und Erlass bei Attestvorlage
Versichertenkarte (Chipkarte)
Viele Versicherer händigen Ihren Kunden eine Versichertenkarte aus. Sie dient einerseits als Nachweis über die Mitgliedschaft in der Krankenhauszusatzversicherung, andererseits lassen sich bestimmten Leistungen mit dem Anbieter direkt abrechnen.
Verzicht auf Chefarztbehandlung
siehe Tagegeld bei Verzicht auf Chefarztbehandlung
Verzicht auf Ein-/Zweibettzimmer
siehe Tagegeld bei Verzicht auf Ein-/Zweibettzimmer
Verzicht der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht
Der Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht sollte in jedem Fall Vertragsbestandteil sein. Das bedeutet, dass Ihr Versicherer Ihnen nicht kündigen kann, auch wenn er in großem Umfang wiederholt Leistungen erbracht hat.
Verzicht auf 10 Tage Meldefrist
Hier verzichtet der Versicherer darauf, dass Sie den Beginn einer Krankenhausbehandlung innerhalb einer Frist von 10 Tagen anzeigen müssen.
Vor- und nachstationäre Behandlung
Bei einer vor- und nachstationären Behandlung ist immer eine Einweisung in das Krankenhaus notwendig, obwohl die Behandlung ohne Unterkunft und Verpflegung (stationäre Behandlung) erfolgt.
W
Wartezeit für Psychotherapie und Entbindungen (gesondert)
Die Wartezeit bei Psychotherapie und Entbindungen beträgt in der Regel 8 Monate. Mit dieser Sonderregelung möchte der Versicherer verhindern, dass Patienten kurzfristig eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen, während der Versicherungsfall eigentlich schon eingetreten ist (lange Zeitdauer bei der Ausbildung psychischer Erkrankungen bzw. Vorhersehbarkeit des Entbindungstermins bei Schwangerschaft).
Wartezeit, allgemein
Bestimmte Tarifmodelle enthalten eine Wartezeit, während dieser der Versicherer von der Leistungserbringung freigestellt ist. Eine Ausnahme bilden Leistungen bei erlittenen Unfällen, soweit dies im jeweiligen Tarif vereinbart ist.
Wartezeit, Erlass oder Verkürzung bei Attestvorlage
Manche Versicherungen bieten dem Kunden eine Verkürzung oder einen Erlass der vorgesehenen Wartezeit an, wenn dieser ein medizinisches Attest einreicht, welches den Gesundheitszustand dokumentiert.
Wechsel der Krankenkasse
siehe Nachmeldung von Wechsel der Krankenkasse
Z
Zweibett-Zimmer
Siehe Ein- bzw. Zweibett-Zimmer
Zuzahlung je Krankenhaustag
Der Gesetzgeber sieht derzeit bei stationären Behandlungen eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag vor, längstens für maximal 28 Tage im Jahr. Manche Tarife übernehmen diese Zuzahlung oder zahlen ein entsprechendes Krankentagegeld.
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10 Tage Meldefrist
siehe Verzicht auf 10 Tage Meldefrist