Welche Leistungen sind in der Krankenhauszusatzversicherung enthalten?
Welche Kosten werden von der Krankenhauszusatzversicherung übernommen?
Die versicherten Leistungen sowie der Umfang und die Höhe der Kostenübernahme sind abhängig vom jeweiligen Anbieter und von dem von Ihnen gewählten Tarif. Bei allen Versicherern sind jedoch die Kosten für die freie Krankenhauswahl, für ein Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch einen Arzt Ihrer Wahl versichert, bei dem es sich um den Chefarzt oder einen anderen Spezialisten handeln kann. Viele Tarife leisten auch für eine ambulante Operation sowie für den Krankentransport in das Krankenhaus und zurück. Neben diesen Standardleistungen gibt es bei den angebotenen Tarifen auch Bonusleistungen, die unter anderem ein Ersatzkrankenhaustagegeld, stationsersetzende Heilbehandlungen, vor- und nachstationäre Behandlungen, Beitragsfreiheit im Falle von Arbeitsunfähigkeit und den Auslandskrankenschutz einschließlich Transport in den Versicherungsschutz mit einbeziehen. Die Kostenübernahme kann, abhängig vom Anbieter und vom Tarif, der Höhe nach variieren.
Wann zahlt die Krankenhauszusatzversicherung nicht?
Ist im Versicherungsvertrag eine Wartezeit vorgesehen, erbringt der Versicherer während dieser Wartezeit keine Leistungen. Meistens beläuft sie sich auf eine Dauer von drei Monaten nach Versicherungsbeginn. Bei bestimmten Leistungen kann sich diese vertraglich vereinbarte Wartezeit auch auf acht Monate erhöhen, zum Beispiel bei einer Psychotherapie oder bei Entbindungen. Die stationäre Zusatzversicherung ist auch dann von ihrer Leistungspflicht frei, wenn der stationäre Aufenthalt aufgrund von gesundheitlichen Problemen erforderlich wird, die bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages bestanden haben. Für den Krankenhausaufenthalt muss außerdem eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Operationen, die zum Beispiel rein kosmetischen Zwecken dienen, sind von der Leistungspflicht der Krankenhauszusatzversicherung ausgeschlossen.
Wann beginnt der Versicherungsschutz, und welche Wartezeiten gibt es in der Krankenhauszusatzversicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt im Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Regelmäßig sind in den Versicherungsverträgen Wartezeiten vorgesehen, die für die im Versicherungsvertrag genannten Sachverhalte gelten. Diese Wartezeiten sind abhängig vom Versicherungsanbieter sowie von dem vom Versicherungsnehmer gewählten Tarif. Die meisten Krankenhauszusatzversicherungen beinhalten eine Wartezeit von drei Monaten. Wartezeit bedeutet, dass während dieser Zeit keine Leistungen erbracht werden. Das gilt unter anderem für Entbindungen und für Psychotherapien. Die genannten Wartezeiten entfallen ausnahmsweise dann, wenn der Krankenhausaufenthalt durch einen Unfall bedingt ist. Dann übernimmt die stationäre Zusatzversicherung die Kosten für die notwendigen Behandlungen sofort und in dem im Versicherungsvertrag genannten Umfang.
Welche Faktoren bedingen die Höhe der Beitragszahlungen in einer Krankenhauszusatzversicherung?
Die Höhe der Beitragszahlungen für eine stationäre Zusatzversicherung hängen zunächst einmal vom Leistungsumfang des gewählten Tarifs ab. Je mehr Leistungen Sie als Versicherungsnehmer wünschen, umso umfassender ist der Versicherungsschutz und umso höher fallen die Beitragszahlungen aus. Auch das Eintrittsalter spielt beim Abschluss einer stationären Zusatzversicherung eine Rolle: Je jünger und gesünder Sie bei Abschluss des Versicherungsvertrages sind, umso niedriger sind die Beitragszahlungen. Sofern es sich um einen Tarif mit Alterungsrückstellungen handelt, sind die Beitragszahlungen in den ersten Versicherungsjahren etwas höher. Mit den höheren Beitragszahlungen werden Rückstellungen gebildet. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass die Beitragszahlungen im Alter teurer werden, wenn die Risiken für gesundheitliche Probleme und für Krankenhausaufenthalte steigen.
Bei der Wahl einer Krankenhauszusatzversicherung kommt es auf Ihre Bedürfnisse als Versicherungsnehmer an. Ein Versicherungsvergleich mit unserem Online-Rechner filtert die von Ihnen gewünschten Leistungen heraus, sodass Sie den Tarif finden, der zu Ihren Vorstellungen sowie Ihrem Budget passt und der Ihnen ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.