Die Leistungen einer Krankenhauszusatzversicherung
Auf welche Leistungen kommt es bei der Krankenhauszusatzversicherung an?
Warum eine Krankenhauszusatzversicherung in Verbindung mit einer Sterbegeldversicherung zu den Elementarversicherungen gehört haben wir bereits in einem anderen Artikel beleuchtet. Wichtig für Sie ist, welche Leistungen darin enthalten sein müssen, damit Sie ausreichend geschützt sind. Hier ein Überblick:
Krankenhauszusatzversicherung für eine umfassende Behandlung
Die Leistungen der Versicherer schwanken untereinander, weshalb Sie darauf achten müssen, dass Sie genau die Leistungen erhalten, die für Sie notwendig sind. Versichert sein muss die ambulante Operation. Viele Erkrankungen oder Verletzungen können ambulant behandelt werden und bedürfen keinen stationären Aufenthalt.
Für eine Behandlung in einer Rehaklinik gibt es Tagegeld, damit Sie Zusatzkosten, etwa die Transportkosten zur/von der Rehaklinik finanzieren können. Als Grundleistungen gelten das 1- oder 2-Bett-Zimmer, verzichten Sie darauf, erhalten Sie ein Tagegeld aus Ausgleich. Ebenso, wenn Sie während der Behandlung auf einen Chefarzt verzichten. Mit versichert sein müssen zudem die Vor- und Nachbehandlung eines Krankenhausaufenthaltes.
Stationäre Zusatzversicherung - diese Leistungen sind wichtig
Bei der Krankenhauszusatzversicherung ist die Stationäre Zusatzversicherung wichtig, die die Leistungen während eines Aufenthalts regelt. Sichern Sie sich die Behandlung durch einen Chefarzt und nutzen ein 1- oder 2-Bett-Zimmer für mehr Erholung von den Strapazen Ihrer Behandlung. Begleiten Sie Ihr minderjähriges Kind unter 12 Jahre für seinen Krankenhausaufenthalt und die Versicherung übernimmt Ihre Aufenthaltskosten.
Die Krankenhauszusatzversicherung sichert zudem eine freie Wahl der Klinik.
Zusatzversicherung Krankenhaus - diese Leistungen müssen beachtet werden
Gehen Sie sicher, dass die Zusatzversicherung Krankenhaus vom ersten Beitragstag an gültig ist. Ohne Wartezeit sind Sie schneller abgesichert. Die Krankenhauszusatzversicherung sollte keine Höchstgrenze für Behandlungskosten veranschlagen, da Sie sonst anteilig selber die Differenz ausgleichen müssen. Decken Sie mit der Zusatzversicherung Krankenhaus Ihre Familie ab und versichern Ihre Angehörigen mit. Dazu zählen Ehepartner und minderjährige Kinder oder Auszubildende und Studenten.
Verschaffen Sie sich durch unseren Online-Service wie der Onlineberatung und dem Onlinerechner einen Überblick über die einzelnen Leistungen der Versicherer.